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Wer Sportboote oder Wassermotorräder zur nicht gewerblichen Nutzungverleihen möchte, benötigt für jedes Fahrzeug ein Bootszeugnis.

Wenn Sie Sportboote oder Wassermotorräder zur nicht gewerbsmäßigen Nutzung verleihen, benötigen Sie für jedes Fahrzeug ein Bootszeugnis.

Das Bootszeugnis wird auf Antrag des Betreibers erteilt. Das Bootszeugnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.

Die Erteilung des Bootszeugnisses ist zu widerrufen, wenn

  • das Wasserfahrzeug seine Eigenschaft als Sportboot im Sinne dieser Verordnung verliert oder wesentliche Ausrüstungsgegenstände funktionsuntüchtig oder nicht mehr vorhanden sind oder
  • das Sportboot mit Gestellung eines Bootsführers oder einer Besatzung oder zum Zweck der gewerbsmäßigen Nutzung vermietet wird.

 

An das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA), in dessen Bezirk das Sportboot oder Wassermotorrad seinen ständigen Liegeplatz hat oder in dem sich die Betriebsstätte befindet.

 

Das Bootszeugnis wird auf die Dauer von zwei Jahren, bei Werftneubauten auf die Dauer von drei Jahren, befristet. Eine anschließende Verlängerung um jeweils zwei Jahre ist nach vorheriger Untersuchung möglich.

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord (WSD Nord).

WSD Nord

 


Ansprechpartner

Am Hafen 40 25832 Tönning
Tel: +49 4861 615-0Fax: +49 4861 615-325E-Mail: wsa-toenning[at]wsv.bund.deWeb: www.wsa-toenning.wsv.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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